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Teilleistungsstörungen und Lerntherapie

Das Leitungsteam:
Dipl.-Psych. Helmut Wexler
Dipl.-Soziologe, Psychologischer Psychotherapeut, Psychologischer Lerntherapeut BDP
81667 München 089/44760464, 0172/8906394, helmut@wexler-praxis.de

Dr. Ingrid Marzelli-Paintner
Dipl.-Psych., Psychologische Lerntherapeutin BDP
83024 Rosenheim

TeamMail@bdp-klinische-psychologie.de

AKTUELLES

Auch in 2023 sind virtuelle Treffen geplant:
Donnerstag, 02.03.23, 19:30-21:00 Uhr, Thema: Motivationstief und mangelnde Konzentration - was tun? Input, Ideen- und Materialaustausch.

Mittwoch, 28.06.23, 19:00-ca. 21:00 Uhr, gemeinsam mit der Fachgruppe "Kinder- und Jugendhilfe":, Thema: "Kinder- und Jugendhilfe, Teilleistungsstörungen, psychologische Lerntherapie: Gemeinsamkeiten, Überschneidungen, Unterschiede" - Ein Abend zum Austausch, für Synergie-Effekte und Kooperation.

Montag, 09.10.23, 19:30-21:00 Uhr, Thema noch offen.

Direkter Zugang zur BBB Plattform:
https://meet.bdp-verband.de/b/ing-igr-sgs-jty


Aktuelle Information zur Maskenpflicht

"Gemäß § 28b Abs.1 Nr.5 b) Infektionsschutzgesetz müssen auch Patient*innen und Besucher*innen von "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" ab dem 1.10.22 eine FFP-2-Maske tragen. Psycholog*innen und Psychologen sind grundsätzlich per se keine Heilberufsangehörigen (Approbierte sind hingegen erfasst). Wenn sie allerdings mit einem sog. kleinen Heilpraktikerschein eine psychotherapeutische Praxis betreiben, sind sie von der Vorschrift erfasst. Dies allerdings nur, wenn sie einen solchen kleinen Heilpraktikerschein haben und auch tatsächlich diese Tätigkeit ausüben.

Die Dienstleistung anlässlich von Teilleistungsstörungen kann ggf. als Heilbehandlung bzw. Therapie erfolgen - oder als Beratungsleistung (an dieser Stelle soll bewusst übergangen werden, dass diese Stereotypisierung in Einzelfällen fragwürdig sein kann). Wird sie als Beratungsleistung angeboten und durchgeführt, handelt sich nicht um eine "Praxis sonstiger humanmedizinischer Heilberufe", selbst wenn man eine Heilpraktikererlaubnis haben sollte. Würde man eine Praxis für Psychotherapie betreiben und andernorts ein Beratungsunternehmen, dann würde die Maskenpflicht nur für Kund*innen der Praxis gelten, denn die Maskenpflicht setzt an der Praxis, nicht an der Person an.
Sollte man hingegen in seinen Räumen sowohl Psychotherapie (von Teilleistungsstörungen), als auch Beratung (zu Teilleistungsstörungen) anbieten, dann dürfte sich die Maskenpflicht nach hier vertretener Auffassung auf Kund*innen beider Dienstleistungen beziehen. Denn nach Sinn und der Zweck der Vorschrift sollen Patient*innen vor Infektionsrisiken geschützt werden, die durch die Nutzung vieler Personen in diesen Räumen entstehen wobei der Maskenschutz nicht nur die eigene Person schützen soll, sondern die Patient*innen sollen auch dadurch geschützt werden, dass die anderen, in den Räumen anwesenden Patient*innen eine Maske tragen. Würde man nun Beratungsklient*innen ausnehmen, würden die Patient*innen weniger geschützt. Da kein sachlicher Grund ersichtlich ist, warum diese Patient*innen weniger schutzwürdig seien, wird hier von der Erstreckung der Maskenpflicht auf Beratungskund*innen ausgegangen. Dafür spricht auch, dass die Vorschrift neben den Patient*innen auch die Besucher*innen erfasst, im weiteren Sinne könnte man die Beratungskund*innen auch als Besucher*innen verstehen.

Jan Frederichs
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. Bundesgeschäftsstelle"


Neu unter Selbsthilfegruppen/ Organisationen: Das Projekt ALFA-Mobil für Interessierte und Erwachsene, die besser lesen und schreiben lernen möchten.
Das Projekt „Aufsuchende Beratung am ALFA-Mobil“ ist deutschlandweit unterwegs und bietet Informationsstände vor Ort und Sensibilisierungsschulungen an.

2021_ virtuelle Stammtische fanden statt am 08.06. und 13.10.2021
Das Angebot richtete sich an sich alle Interessierten und / oder Neugierigen zum gegenseitigen Kennenlernen und kollegialen Austausch.
Nach formloser Anmeldung an TeamMail@bdp-klinische-psychologie.de wurden spätestens 2 Tage vor Termin die Zugangsdaten zur Konferenz via BigBlueButton (BBB) versendet.
Die Teilnahme war auch rein telefonisch möglich.

Antrag gemäß Übergangsregelung weiterhin möglich
Erwerb des Zertifikats "Psychologischer Lerntherapeut BDP / Psychologische Lerntherapeutin BDP" nach Vorgaben der Übergangsregelung weiterhin möglich.
Information und Antragsformular unter DPA - Zertifizierung als Psychologischer Lerntherapeut(BDP).

DIE FACHGRUPPE

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

herzlich willkommen auf der Internetseite der Fachgruppe Teilleistungsstörungen und Lerntherapie in der Sektion Klinische Psychologie!
Die Themenbereiche und möglichen Aufgabenfelder der Fachgruppe sind breit gefächert. Dabei wird die Kooperation und Vernetzung mit anderen Fachgruppen und Sektionen im BDP für unsere Arbeit und für das Erreichen berufspolitischer Ziele von besonderer Bedeutung sein.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie Ihr Engagement und Know-how einbringen möchten und somit dazu beitragen, unseren gemeinsamen Arbeitsbereich nach innen und außen zu optimieren. Treten Sie mit uns in Kontakt, geben Sie Informationen und Anregungen an uns weiter, bringen Sie Ihr Fachwissen zu den Themenbereichen der Fachgruppe mit ein und helfen Sie uns bitte durch Ihre Mitwirkung!
Informationen finden Sie hier:

Folgende Themenbereiche gehören ebenfalls zu unseren Themenschwerpunkten, bedürfen aber noch der weiteren Ausarbeitung:

  • Früherkennung und Frühförderung
  • Teilleistungsstörungen in der Schule
  • Teilleistungsstörungen und Migrationshintergrund
  • Teilleistungsstörungen und Erwachsenenbildung
  • Therapeuten für den Bereich der Teilleistungsstörungen
  • Fortbildung und Fragen der Aus- und Weiterbildung

ARCHIV

Aus dem Leitungsteam
Für die Mitarbeit im Leitungsteam der Fachgruppe Teilleistungsstörungen und Lerntherapie konnte die Kollegin Frau Dr. Ingrid Marzelli-Paintner gewonnen werden.
Frau Dr. Marzelli-Paintner arbeitet in eigener Praxis als Psychologische Lerntherapeutin und ist als Psychologin an einem Schulzentrum tätig.
- Herzlich willkommen im Team! -
Die Aufgabenverteilung im Leitungsteam wurde neu geordnet.
Für den Dialog mit den Kolleginnen und Kollegen, für Fragen und Anregungen stehen nun Frau Dr. Marzelli-Paintner und Helmut Wexler zur Verfügung.

Fachgruppe aktiv
Das Interview mit Helmut Wexler zur Arbeit der Fachgruppe mit dem Titel "Lerntherapie ist kein geschützter Begriff" veröffentlicht in report psychologie 9/2019, wurde von Clemens Sarholz gefü5hrt.

Poster: Lerntherapie - quo vadis?

Tätigkeitsbericht 2018-2019

Zertifikat ZOL 12-2018
Neufassung der ZOL Zertifizierungsordnung Lerntherapeut.

BERUFSBILD - Psychologischer Lerntherapeut BDP (10-2014)
Schwierigkeiten beim Erwerb von Lesen, Schreiben und Rechnen gab es schon immer. Neues Betätigungsfeld entwickelt . insbesondere ...weiterlesen

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