Neuropsychologie

Erweiterung des Tätigkeitsspektrums
Häufig können Neuropsychologen auch als Gutachter tätig werden oder werden als Sachverständige vom Gericht herangezogen. Fragestellungen sind z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen der Leistungsfähigkeit von einem Hirngeschädigten, Einschätzung der Folgen einer Hirnschädigung, versicherungstechnische Fragen bei Unfallopfern, Prognoseerstellungen, Begutachtung der Verkehrstauglichkeit, Prüfung ob nach einem (ggf. behaupteten) Hirnschaden Simulation oder Dissimulation vorliegt oder die Zuordnung von Funktionsdefiziten zu hirnorganischen Störungen multipler Genese (z.B. Trennung von jahrelangem Alkoholabusus und einem Schädel-Hirn-Trauma).